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Menschen mit einer
Beeinträchtigung

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Einzelreisende

Für Einzelreisende die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, maximal 1 pro Zug, ist kein umgebauter Waggon nötig (die Rollstühle dürfen nicht breiter als 60 cm sein und auch nicht elektrisch). Unser Bahnpersonal hilft beim Ein- und Aussteigen. Die Abfahrten sind nur ab Capolago-Bahnhof und Vetta (Gipfel) möglich. 

Wir garantieren keine vollständige Erreichbarkeit in den Zwischenstationen San Nicolao und Bellavista.Unser Bahnpersonal hilft Ihnen beim Ein- und Aussteigen aus dem Zug. 

Der Spezialtransport muss uns mindestens zwei Arbeitstage im Voraus angekündigt werden.

Gruppen

Für Menschen mit einer Behinderung, die gerne in einer Gruppe auf den Monte Generoso fahren möchten, steht ein speziell umgebauter Wagen zur Verfügung. Begleitpersonen können bequem mitreisen.

Bitte beachten Sie:

  • Waggons für Gruppenreisende, die auf Rollstühle angewiesen sind, werden an die nach Fahrplan verkehrenden Züge angehängt (ab 3 Rollstühle).
  • Der Spezialtransport muss uns mindestens zwei Wochen im Voraus angekündigt werden.
  • Die Rollstühle dürfen nicht breiter als 78 cm sein.
  • Jeder Waggon bietet Platz für 8 Rollstühle sowie Sitzplätze für 4 Begleiter.
  • Das Bahnpersonal ist beim Ein- und Aussteigen gerne behilflich. 

Gipfel Monte Generoso und Fiore di pietra

  • Unser Personal zeigt Ihnen gerne den Weg zum „Fiore di pietra“
  • Der Lift ist rollstuhlgeeignet
  • Aussichtsterrasse und Restaurant sind durchwegs rollstuhlgängig
  • 500 Meter langer asphaltierter, bequem im Rollstuhl befahrbarer Spazierweg
  • Behindertengerechte Toilette für Menschen mit einer Beeinträchtigung

Die Ferrovia Monte Generoso ermöglicht seit jeher den barrierefreien Zugang zum Gipfel und zum Fiore di pietra mit einem Waggon, in dem Menschen mit Beeinträchtigung und allfällige Begleitpersonen befördert werden können.

Hin- und Rückfahrt nach Preisliste 

Blindenführhunde fahren gratis.
Reisende mit einer Behinderung im Besitz einer Begleiterkarte (siehe https://www.sbb.ch/de/fahrplan/reisehinweise/reisende-mit-handicap/fahrverguenstigungen.html) können von einer Begleitperson begleitet werden, welche sie auf der ganzen Fahrt betreut. Wenn die/der Reisende mit einer Behinderung im Besitz eines gültigen Fahrausweises ist (Fahrkarte, Fahrkarte mit GA oder Halbtax), reist die Begleitperson gratis mit - oder umgekehrt. Wichtiger Hinweis: In keinem Fall dürfen beide Passagiere gratis reisen.