Monte Generoso

Statuten

1) Rechtliche Form Die Gruppe bildet einen Verein gemäss Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches.

2) Sitz Der Sitz ist auf dem Kulm (Vetta) des Monte Generoso, und zwar im   „Chalet“, das von der Monte Generoso-Bahn AG, CH-6825 Capolago,Tessin, Schweiz, zur Verfügung gestellt wird. Die Postadresse liegt bei der Monte Generoso-Bahn AG, CH-6825 Capolago, Schweiz.

3) Zweck Die Gruppe hat den Zweck, die didaktische und populärwissenschaftliche Forschung der Astronomie zu fördern, wobei sie sich auf die Sternwarte des Monte Generoso beruft, die im Besitz der Monte Generoso-Bahn AG ist. Zu diesem Zweck benützen alle Mitglieder diese Infrastruktur zu besonders günstigen Bedingungen und stellen ihre Erfahrungen, ihre Studien und ihre Erkenntnisse gegenseitig zur Verfügung und sind sich untereinander behilflich. Die Gruppe hat zusätzlich den Zweck, Kontakte mit den Amateurastronomen der Insubrischen Region zu schaffen und aufrechtzuhalten. Die Gruppe nimmt sich vor

1. periodisch Beobachtungen von der Sternwarte des Monte Generoso aus zu organisieren
2. ebenfalls periodisch Begegnungen zum Austausch von Ideen, Nachrichten und Erkenntnissen zu fördern
3. Berichte über Arbeiten und Veröffentlichungen bezüglich der Beobachtungen zu präsentieren
4. Forschungen und mittels Beobachtung erzielte Ergebnisse zu veröffentlichen
5. Vorträge und Beobachtungen zur Verbreitung der Astronomie zu organisieren
6. periodisch für Interessierte Schnellkurse in Astronomie abzuhalten


4) Mitglieder Alle an der astronomischen Wissenschaft Interessierten können an der Gruppe teilnehmen. Sie werden in die folgenden Kategorien eingeteilt:
1. Gewöhnliche Mitglieder
2. Jungmitglieder (bis 25 Jahre)
3. Fördermitglieder
4. Ehrenmitglieder

Das Mitglied ist zur Bezahlung eines Jahresbeitrags verpflichtet, dessen Höhe von der Versammlung festgelegt wird.

5) Versammlung Die Mitglieder treffen sich wenigstens einmal jährlich zur Versammlung, normalerweise vor Ende Juni. Sie entscheiden


1. über die operative und finanzielle Bilanz des vergangenen Jahres
2. über den operativen und finanziellen Vorschlag fürs kommende Jahr
3. über die Höhe des jährlichen Mitgliederbeitrags

Sie ernennen 5 Animateure die das Animations-Komitee bilden. Die Versammlung nimmt die Statuten ab und beschliesst Änderungen. Aussergewöhnliche Versammlungen können vom Animations-Komitee einberufen werden. Auf Verlangen von wenigstens einem Drittel der Mitglieder wird die Versammlung innert 30 Tagen einberufen.

6) Das Animations-Komitee besteht aus 5 von der Versammlung gewählten Mitgliedern. Es schlägt alle Tätigkeiten vor und leitet sie in die Wege. Es präsentiert der Versammlung einen Jahresbericht. Es legt der Versammlung ein Grundsatzprogramm für die jährlichen Aktivitäten vor. Es zieht den jährlichen Mitgliederbeitrag ein. Es erledigt die anfallenden Geschäfte. Es unterhält den Kontakt mit der Monte Generoso-Bahn AG. Es bleibt 1 Jahr im Amt; die einzelnen Mitglieder können bis zu maximal vier weitere Male bestätigt werden. Es wird durch einen „Primus inter Pares“ koordiniert, Koordinator genannt, der von den 5 Animateuren aus ihrem Kreis von 5 gewählt wird. Er kann die Erledigung bestimmter Aufgaben an externe Personen vergeben.

7) Koordinator Er koordiniert die Arbeit des Animations-Komitees. Er leitet die Sitzungen des Animations-Komitees und die Mitgliederversammlungen. Er vertritt die Gruppe nach aussen. Er fungiert als Sekretär, eine Tätigkeit, die er auch delegieren kann. Er bleibt ein Jahr im Amt und kann für weitere maximal 4 Mal bestätigt werden.

8) Revisionsstelle Sie besteht aus 2 Mitgliedern, die für ein einziges weiteres Mal bestätigt werden können. Sie legt jährlich einenm Revisionsbericht bis zum 30. März vor.

9) Beschliessungen Dazu ist immer die Zustimmung der Hälfte plus 1 der Anwesenden nötig. Dies gilt für die Versammlung wie für das Animations-Komitee.

10) Stimmrecht Um stimmberechtigt zu sein, muss das Mitglied, respektive das Mitglied des Animations-Komitees den jährlichen Mitgliederbeitrag beglichen haben. Die Stimmabgabe per Vollmacht ist erlaubt, maximal 2 Vollmachten pro Mitglied.

11) Zusammenarbeit Die Gruppe will nicht ähnliche andere Gruppen oder Gesellschaften konkurrenzieren. Sie will im Gegenteil auf bestmögliche Art und im ausschliesslichen Interesse des astronomischen Wissens mit ihnen zusammenarbeiten. Die Gruppe arbeitet eng mit der Monte Generoso-Bahn AG zusammen, die allen Mitgliedern besonders günstige Bedingungen zugestehen wird, sowohl was die Bahnfahrt wie auch die Benützung der Sternwarte auf dem Kulm betrifft. Für diesen letztgenannten Zweck wird ein besonderes Reglement ausgearbeitet.

12) Verantwortlichkeit Jegliche Verantwortlichkeit des einzelnen Mitglieds wird ausgeschlossen. Der Verein ist höchstens für eine seinem Vereinskapital entsprechende Summe verantwortlich.

13) Auflösung Die Gruppe kann jederzeit aufgelöst werden. Die Auflösung kann von der Mitgliederversammlung mit mindestens der Hälfte plus einer der Stimmen der eingeschriebenen Mitglieder beschlossen werden. Im Falle einer Auflösung geht das Vermögen der Gruppe an die Monte Generoso-Bahn AG über , die es einer eventuellen neuen Gruppe zukommen lässt, die sich innerhalb von 2 Jahren zu bilden hat. Sollte innerhalb dieser 2 Jahre keine Ersatzgruppe gegründet werden, würde das Vermögen an eine andere Gesellschaft über gehen, die sich mit Astronomie beschäftigt.

14) Inkrafttreten Diese Statuten treten mit dem Datum der Gutheissung durch die an der konstituierenden Versammlung teilnehmenden Mitglieder in Kraft.


Gutgeheissen von der Mitgliederversammlung

Monte Generoso ist eine Iniziative des Migros KulturprozentsMonte Generoso ist eine Iniziative des Migros Kulturprozents